Sachkundenachweis
Sachkundenachweis:
Wichtig ist, das man sich bereits vor der Anschaffung eines Hundes auch Gedanken über die gesetzliche Lage im Bundesland macht, in dem man lebt. Dadurch können bereits im Vorfeld einige Hürden aus dem Weg geschaffen werden.
Wir empfehlen einen Blick in das jeweilig geltende Gesetz (Hundehaltegesetz, Stmk.Hundekundenachweis-Verordnung, österreichisches Tierschutzgesetz) zu machen. Diese sind unter www.ris.bka.gv.at abrufbar.
Auch ist es wichtig, das man sich in seinem Wohnort, bei der Gemeinde, erkundigt welche Auflagen dort zu erfüllen sind.
Wer muss einen Sachkundenachweis machen?
Alle Halterinnen/Halter von Hunden, egal welcher Rasse, haben aber einen Hundekundenachweis zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt nur für Personen, die erst nach dem 1. Jänner 2013 einen Hund erwerben bzw. erworben haben
Wie lange gilt der Sachkundenachweis?
Den
Sachkundenachweis hat somit grundsätzlich jede Hundehalterin sowie jeder
Hundehalter zu erbringen und ist vor Anschaffung eines Hundes zu
absolvieren. Ein einmal erworbener Sachkundenachweis ist dauerhaft gültig.
Welche Unterschiede gibt es in den Bundesländern?
Steiermark:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000216
Niederösterreich:
Wien:
https://www.tieranwalt.at/index.php?lang=de&pid=sachkundenachweis&ccccontainer=1
Oberösterreich:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/122054.htm
Salzburg:
https://www.salzburg.gv.at/themen/sicherheit/hundehaltung
Burgenland:
https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Veterinaerdirektion/Bgld_HSkVO.pdf
Kärnten:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/1/2/Seite.742230.html
Tirol:
https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/broschuere-des-landes-tirol-als-wegweiser-zum-richtigen-umgang-mit-hunden/
Vorarlberg:
https://vorarlberg.at/-/sachkundenachweis-fuer-hundehalter