Sachkundenachweis 2026

Der Sachkundenachweis startet mit 01.07.2026 und gilt in ganz Österreich. Ein einheitlicher, gesetzlich verpflichtender Sachkundenachweis für alle, die erstmals oder nach längerer Pause einen Hund bei sich aufnehmen. Das Ziel des Sachkundenachweises ist es, künftige Hundehalter besser auf die Verantwortung vorzubereiten und Grundlagen zu Haltung, Verhalten, Bedürfnissen und dem sicheren Umgang mit Hunden zu vermitteln. 

Der Sachkundenachweis ist somit ein sinnvoller Einstieg ins Thema verantwortungsvolle Hundehaltung. Wirkliche Trittsicherheit im Alltag mit Hund entsteht erst durch Wissen, Verantwortung und kontinuierliche Ausbildung. 

Was gilt für angehende Hundehalter? 

  • Vor dem Einzug des Hundes: 4-stündiger Theoriekurs  – der Nachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung des Hundes.
  • Im ersten gemeinsamen Jahr: 2-stündiges Praxistraining - Innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Haltung den Praxiskurs absolvieren – sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist.
  • Die Übergangsregelung: Bis zum 30. Juni 2027 gibt es Übergangsfristen, in denen bestehende Nachweise der Bundesländer berücksichtigt werden.
  • Auf das Gütesiegel "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" achten – das garantiert die höchste Qualität.
  • Zusätzlich die Landesgesetze prüfen – manche Bundesländer stellen weitergehende Anforderungen, etwa einen eigenen Hundeführschein.

Quellen: 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html#Sachkundekurse-Hunde

https://anwalt-hofer.at/sachkundenachweis-hundehaltung-2026/

https://iljoke.com/blogs/ratgeber/hundehaltegesetz-oesterreich-2026-sachkundenachweis-listenhunde?srsltid=AfmBOoruS_fzu_FkI-kCKGIHkila4EqsP7MINI0goSzMH6kI5zVT0uoZ